Von Elefanden und anderen Formalitäten

Die meisten Reiseberichte von Weltreisenden, die ich gelesen habe, fingen meistens mit Formulierungen an wie „Nachdem wir alle Formalitäten erledigt hatten…“, „Wir verkauften unsere Möbel und unser Haus und …“ oder „Wir ließen alle hinter uns…“ oder so ähnlich. Wir stecken genau in dieser Phase und müssen uns mit deutscher Gründlichkeit allen Formalitäten, die es in Deutschland – und natürlich auch im Zielland, also Neuseeland gibt – herumschlagen. Es ist schon beachtlich, an was man alles denken muss und hinter welchen Ecken die Gebührenfallen lauern.

Sozusagen als Zwischenstand oder Wasserstandsmeldung soll dieser Beitrag dazu einen kleinen und unvollständigen Eindruck geben. Ich hoffe, ich langweile niemanden mit unseren kleinen und großen Problem(chen).

Beginnen möchte ich mit dem Problem Rente. Moni hat das ja alles schon hinter sich, nun bin ich an der Reihe. Eigentlich hatte ich erwartet, dass die Rentenversicherung, die mir seit mehreren Jahrzehnten regelmäßig schreibt, was ich eventuell für einen Rentenanspruch habe, weiß, dass ich ab 01. Dezember in Rente gehe und von sich aus tätig wird. Weit gefehlt – natürlich geht es ohne einen Antrag nichts. Mittlerweile gibt es die Formulare im Internet. Also füllte ich das Formular aus und wollte online einen Termin buchen. Die Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag ca. 3 Monate vorher zu stellen, aber alle Termine, die man bei der für mich zuständigen Stelle vereinbaren konnte, waren für die nächsten 3 Monate geblockt. Wunderbar! Dann entdeckte ich, dass man den Antrag auch direkt online ausfüllen kann. Natürlich wollte ich von dieser modernen Möglichkeit Gebrauch machen und setze mich an den PC. Nach der Eingabe der ersten drei Seiten stürzte die Applikation ab. Alle Arbeit umsonst…  Daher fuhr ich dann doch mit dem fertig ausgefüllten Papier-Antrag nach Bonn zur Rentenversicherung und tatsächlich gab es einen Lichtblick. Ich konnte den Antrag direkt am Info-Stand abgeben und musste mich nicht zu den geschätzt 25…30 Wartenden gesellen und die nächsten Stunden dort verbringen.

Voraussetzung für die Bearbeitung der Rente ist aber auch der Festsetzungsbescheid für meine Pension. Nach den für den öffentlichen Dienst (aber nicht nur dort) üblichen diversen Umstrukturierungen ist dafür derzeit die Generalzolldirektion (!!) zuständig. Meine Anfrage nach dem Stand der Dinge wurde dahingehend beantwortet, dass man meine Personalakte noch nicht habe. Also kontaktierte ich unser Personalamt, wo man mir mitteilte, dass die Akte noch nicht von der Generalzolldirektion angefordert worden sei…  Zumindest hatten meine Bemühungen bewirkt, dass nunmehr Bewegung in die Sache gekommen ist. Ich hoffe nur, dass die Bearbeitung der Rente und Pension noch rechtzeitig abgeschlossen ist.

Während die ersten beiden Punkte natürlich völlig unabhängig von unserer Reise sind, hängen die folgenden Punkte direkt damit zusammen. Als erstes mussten wir beide einen Internationalen Führerschein beantragen. Wir hatten dies schon mehrmals gemacht, aber der internationale Führerschein gilt nur für 3 Jahre. Danach muss ein neuer ausgestellt werden. Im Übrigen gilt er weltweit – nur nicht in Deutschland. In Deutschland darf man nur mit dem normalen Führerschein unterwegs sein. Für unsere Japan-Reise 2018 reichte der internationale Führerschein nicht, sondern ich musste eine japanische Übersetzung machen lassen.
Da ich sowieso zur KfZ-Zulassung in Meckenheim musste, erkundigte ich mich auch gleich nach einer (englischen) Übersetzung des KfZ-Briefes. Diesen Internationalen Fahrzeugschein sollte es angeblich in der zuständigen KfZ-Zulassungsstelle geben. Allerdings war meine Nachfrage erfolglos – die Mitarbeiterin meinte, ich solle doch mal dazu im Internet suchen, sie würden einen solchen Service nicht bieten. Na ja. Ich wurde aber im Internet tatsächlich fündig und fand eine französische Agentur, die offiziell beglaubigte Übersetzungen von wichtigen Dokumenten in verschiedenen Sprachen anfertigt. Dazu lädt man die gescannten Dokumente auf deren Website hoch und bekommt ca. eine Woche später die übersetzten und beglaubigten Dokumente per E-Mail und etwas später als Papierdokumente zugesandt.
Einfacher war es mit der Grünen Versicherungskarte, die wie für die Verschiffung unseres Campers („Rangie“) brauchten.  Ein kurzes Schreiben an unsere Versicherung reichte. Aber auch hier hatten wir schon Aha-Momente, denn diese Karte ist auch nur drei Jahre gültig. Dies hatten wir schon einmal – zu spät – feststellen müssen.

Zum ersten Mal mussten wir uns dagegen mit dem Carnet de Passages beschäftigen. Eine kurze Zusammenfassung vom ADAC dazu:

„Das Carnet de Passages ist ein Grenzdokument. Es wird für die vorübergehende zollfreie Einfuhr von zugelassenen Fahrzeugen in bestimmten Ländern Afrikas, Asiens, Südamerikas sowie in Australien und Neuseeland benötigt.

Es wird auf eine Person und für ein Fahrzeug ausgestellt und ist somit nicht auf eine andere Person oder auf ein anderes Fahrzeug übertragbar. Es ist 12 Monate ab Ausstellungstag gültig und beinhaltet keinen Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug. Der Dokumentinhaber haftet für Folgen, die sich aus Verlust und Missbrauch durch unbefugte Dritte ergeben.“ (Quelle: adac.de, Hervorhebungen vom ADAC)

Das Carnet brauchen wir spätestens, wenn wir das Auto zum Verschiffen in Zeebrugge abgeben. Natürlich kostet das Carnet saftige Gebühren, aber wichtiger ist noch die Sicherheitsleistung, die man bei ADAC hinterlegen muss. Entweder als Bankbürgschaft oder als tatsächliche Überweisung auf ein ADAC-Konto. Die Höhe ist abhängig vom Reiseziel und vom Zeitwert des Fahrzeuges und beträgt im Minimum 2.500 €, die Tabelle endet aber bei 60.000€, falls man mit einem 80.000€-Fahrzeug nach Indien oder in den Iran will. Auf Anfrage beim ADAC geht es auch darüber hinaus. Auch hier frage ich mich, wie es die Reisenden machen, die mit einem großen Expeditionsmobil durch eben diese Länder fahren; und von solchen Berichten gibt es im Internet reichlich.

Da wir sowieso wegen des Carnets beim ADAC in Bonn waren, ließen wir uns noch eine Bestätigung unserer Mitgliedschaft im ADAC in Englisch ausstellen, damit wir gegebenenfalls die Partnerschaften das ADAC mit anderen Automobil-Clubs z.B. der New Zealand Automobile Association (NZAA). ausnutzen können. Wenigstens diese Bestätigung war kostenlos.

Unsere Pässe und Monis Personalausweis würden 2020/2021 auslaufen. Um uns nicht aus dem Ausland heraus darum kümmern zu müssen, beantragten wir neue Pässe. Das war aber völlig problemlos und funktionierte im Rathaus Meckenheim sehr gut. Außer ein paar Passbildern und die fälligen Gebühren war nichts weiter notwendig.

Sobald wir beide die neuen Pässe haben, können wir auch das Visum für Neuseeland beantragen. Für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten kann man Neuseeland visumfrei besuchen. Allerdings führt Neuseeland ab Oktober ein ähnliches System ein, wie die USA mit dem ESTA-System. Da wir aber länger bleiben wollen und nicht schon gleich nach der Ankunft uns wieder um die Verlängerung kümmern möchten, werden wir einen Visumantrag für 9 Monate stellen. Das ist der längste Zeitraum, für den man ohne erhebliche Formalitäten eine Einreise bekommt. Ansonsten sind z.B. umfangreiche Gesundheitschecks durchzuführen. Aber auch für die 9 Monate brauchen wir einen Nachweis, dass wir verheiratet sind, also eine übersetzte und beglaubigte Abschrift unserer Heiratsurkunde, sowie den Nachweis, dass wir ausreichend finanzielle Mittel haben, um nicht in den Sozialsystemen Neuseelands zu landen. Dazu braucht es einen Kontoauszug o.ä. auf dem ersichtlich ist, dass man diese Geldmittel zur Verfügung hat. Es werden mindestens 500€/Monat pro Person vorausgesetzt. Das Visum wird im Übrigen in London ausgestellt, kann aber mit Kreditkarte bezahlt werden. Auch unsere Kreditkarten würden 2020 ablaufen, so dass wir noch rechtzeitig in Deutschland neue Karten beantragen müssen

Für Neuseeland will ich mich noch vor der Reise um eine KfZ-Versicherung für/in Neuseeland kümmern und auch versuchen, dem Campingclub Neuseelands für ein Jahr beizutreten. Die New Zealand Motor Caravan Association spielt u.a. bei der Vergabe von Standplätzen auf den Campingplätzen und deren Preise eine wichtige Rolle.

Bei unseren Recherchen sind uns noch andere Interessante Dinge begegnet. So bietet unsere Versicherung eine Versicherungs-Notfall-App an, mit der man schnell Dinge regeln kann (oder können soll ?). Wir haben sie installiert und hoffen, dass wir sie nicht brauchen.
Etwas Ähnliches gibt es auch vom Auswärtigen Amt. Das AA stellt im Play-Store die App „Sicher Reisen“ zur Verfügung, wo alle aktuellen Hinweise zu den gewünschten Ländern gebündelt werden und auch wichtige Nachrichten gepusht werden können, z.B. bei Naturkatastrophen wie Erdbeben.

Zum Schluss noch zum Elefand.  Dies ist kein Schreibfehler, sondern die Abkürzung für die „Elektronische Erfassung der Deutschen im Ausland“. Diese Liste wird ebenfalls vom Auswärtigen Amt geführt und dient dazu,  dass das AA  in Katastrophen-, Kriegs-, Unglücks- oder anderen Fällen sofort einen Überblick über die Deutschen hat, die in diesem Gebiet/Land potentiell davon betroffen sind. Natürlich ist der Eintrag in dieser Liste freiwillig, wir werden es aber zu gegebener Zeit tun.

Soweit ein hoffentlich interessanter Zwischenbericht. Jetzt muss ich weiter überlegen, was wir noch kündigen sollten, wo wir uns noch ummelden müssen und wie wir unsere „Habseligkeiten“ weiter verteilen…..

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